Stopp!

Obwohl dieses Gesetz mich auf den ersten Blick nicht direkt persönlich betrifft, so betrifft es doch spätestens auf den zweiten Blick im weitesten Sinne meinen “Arbeitsplatz” Internet und meine persönlichen Möglichkeiten im Netz. Ich weiß, das dieses Thema vielfach durchdiskutiert wird, daher hier nochmal meine Sicht der Dinge, die da schief laufen:

  1. Umkehr der Beweislast! Nicht der Staatsanwalt muss mir beweisen, das ich etwas getan habe, ich muss beweisen, das es keine Absicht, ein Versehen war bzw. ich nichts getan habe! Gerade auch unter dem Hintergrund, das auch IP-Adressen fälschbar sind, eine fatale Variante.
  2. Die Liste ist streng geheim und unterliegt keiner externen Kontrolle – Zensur, ick hör dir trapsen. Oder anders gesagt: Wer überwacht die Überwacher. Mit diesen “demokratischen” Mitteln lässt sich über kurz oder lang jede Seite, die irgendwem mit Einfluss ein Dorn im Auge ist, auf die Liste setzen und damit nicht nur Mundtot machen, nein, auch die Besucher werden kriminalisiert. Die Film- und Musikindustrie scharrt schon mit den Hufen und sie sind bestimmt nicht die einzigen. Ist die Büchse der Pandorra erstmal offen, bekommt man sie so schnell nicht mehr zu, da hilft auch die Überprüfung in 2 Jahren nicht!
  3. Allein der Aufruf einer solchen Stoppseite ist ein Delikt und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen ala Precrime in Minority Report. Man hat noch nichts getan (aber man hätte es ja getan) und wird im Bedarfsfall dafür bestraft.
  4. Auch Seiten, die auf gesperrte Seiten verweisen, können auf die Liste gesetzt werden und somit ergibt sich eine immer stärker ausufernde Spirale – perfekt für die Macher, beweisen doch die stets wachsenden Zahlen den Erfolg der Maßnahme. Und man verhindert damit wirkungsvoll die öffentliche Auseinandersetzung mit der Liste, zwei Fliegen mit einer Klappe.
  5. Die Maßnahmen sind simpel zu umgehen, Stichwort OpenDNS und IP-Adressen. Kommt man für solcherlei Hinweise demnächst auch auf die Liste?
  6. Argumentation Anfixen: Anscheinend ist das Material so süchtig machend, das einmaliges Erblicken bereits zum erwecken der innersten Abgründe reicht und man per sofort noch mehr und heftigeres Material benötigt – Interessante Hypothese
  7. Ausnahmeregeln für Provider mit weniger als 10.000 Kunden, Bibliotheken, Beamte, Schüler und Studenten – was soll diese Willkür? Entweder alle oder gar keiner.
  8. Die Argumentation selbst der Strafverfolgungsbehörden, das der Handel mit diesem Material in faktisch allen Fällen eben nicht über Webseiten, sondern bevorzugt über den Postweg erfolgt, wird meiner Meinung nach absichtlich ignoriert. Angeblich ist die Szene inzwischen soweit abgekapselt, das sie überhaupt nicht mehr auf Internetseiten angewiesen ist.

Quintessenz: Diese Maßnahme mag für vieles dienen: Wahlkampf, persönliche Profilierungssucht, schleichende Einführung von Zensurmaßnahmen usw… Aber einem dient sie nicht: Der Vermeidung von Kinderpornografie – dafür werden einfach zu viele offensichtliche Dinge ausgeblendet. Und aus diesem Grund protestiere auch ich gegen dieses Gesetz bzw. dessen Entwurf. Der Hoffnung, das es nicht beschlossen wird, möchte ich mich gar nciht erst hingeben, dafür haben die Politiker meiner Meinung nach zu wenig eigene Meinung und zuviel Gruppenzwang im Rücken. Ich hoffe auf das Bundesverfassungsgericht, in letzter Zeit immer häufiger die letzte Bastion für Freiheit in Deutschland.

Inspiriert durch http://www.texto.de/schweigen-bedeutet-immer-zustimmung-822/

und http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere–/artikel/135867

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