11. Juni 2010: Nicht verpassen: Widerrufsbelehrung anpassen!

Am 11. Juni 2010 beginnt die Fußball-WM. Doch auch für Betreiber eines xt:Commerce Shops gibt es noch einen weit wichtigeren Grund, sich dieses Datum zu merken: Dann treten nämlich Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Folge: Alle Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung überarbeiten. Und zwar genau an diesem Tag – nicht vorher und nicht nachher. Es gibt diesmal keine Übergangsregelung, dadurch sind veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem Stichtag einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt.

Wer ist betroffen?

Mit dem neuen Widerrufsrecht können Verbraucher auch unverzüglich nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht in Textform unterrichtet werden, ohne dass Verkäufer mit einer längeren Widerrufsfrist bzw. einem eingeschränkten Wertersatz bestraft werden. Das wird vor allem eBay- Händler freuen. Doch Vorsicht: Einmal abgegebene Unterlassungserklärungen bleiben auch nach der Gesetzesänderung wirksam und müssen vorab gekündigt werden.
Doch nicht nur für eBay-Verkäufer besteht am 11. Juni akuter Handlungsbedarf, sondern auch für Online-Shop-Betreiber. Denn in der bisherigen amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung werden einzelne Paragrafen der BGB-Infoverordnung zitiert, die an diesem Tag außer Kraft tritt. Daher müssen alle Online-Händler ihren Belehrungstext überarbeiten. Diese Änderungen sind entscheidend für die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist.

Endlich Ruhe in Sachen Widerrufsbelehrung?

Nein! Die Widerrufsbelehrung erhält diesmal Gesetzesrang und ist damit künftig dem Zugriff der deutschen Landgerichte entzogen, aber dies gilt nicht für die Richter vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Denn diese dürfen sehr wohl Hand an das deutsche Widerrufsrecht legen und haben es auch bereits mehrfach getan.
So haben sie im letzten Jahr entschieden, dass ein Verkäufer von einem Verbraucher bei fristgerechtem Widerruf keinen generellen Wertersatz für die Nutzung der Waren verlangen kann. Dieses Jahr urteilten sie, dass der Verkäufer im Falle des Widerrufs seinen Kunden neben dem vollen Kaufpreis auch die Versandkosten erstatten muss. Diese Entscheidungen sind in den am 11. Juni in Kraft tretenden Änderungen noch nicht berücksichtigt. Der deutsche Gesetzgeber hat aber bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, so dass in naher Zukunft mit einer erneuten Gesetzesänderung zu rechnen ist.

40-Euro-Klausel nicht vom Tisch

Apropos Versandkosten! Die sog. 40-Euro-Klausel für Rücksendungen ist auch noch nicht vom Tisch. Nach der überwiegenden Rechtsprechung müssen diese Kosten dem Käufer per AGB gesondert auferlegt werden, wenn er sie im Falle des Widerrufs bei einem Warenwert bis 40,– Euro tragen soll. Eine bloße Belehrung kann abgemahnt werden. AGB und Widerrufsbelehrung müssen in diesem Fall also immer übereinstimmen. Das neue Gesetz ändert daran nichts.

Klingt kompliziert?

Ist es in Detailfragen auch. Doch wer weiter im Online-Handel tätig bleiben will, muss sich über die neuesten Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden halten – oder aber mit veralteten Rechtsdokumenten in einem ständigen Abmahnrisiko leben.
Wer lieber auf Nummer sicher gehen will, kann seine AGB und Widerrufsbelehrung auch von Anwälten hosten lassen. Der Online-Rechtsdienstleister janolaw bietet den AGB Hosting-Service seit geraumer Zeit für Nutzer von xt:Commerce Shopsystemen an.
Für 16,90 Euro im Monat bzw. 180,– Euro im Jahr zzgl. MwSt. erhält der Shopbetreiber nicht nur individuell auf seinen Shop zugeschnittene und inhaltlich genau aufeinander abgestimmte Dokumente. Diese werden auch laufend durch Anwälte aktualisiert und sind damit automatisch vor Abmahnungen geschützt.
Der Shopbetreiber wird zwar über alle Updates sofort per E-Mail benachrichtigt, muss aber selbst nicht eingreifen und kann sich zudem auf die Haftungsgarantie verlassen, die im Falle der berechtigten Abmahnung eines aktuellen Dokuments greift.

Deshalb: Schnell noch vor dem 11. Juni 2010 den AGB Hosting-Service buchen und von dauerhaft abmahnsicheren Online-Shop-Dokumenten profitieren.


Sparen Sie bis zum 15.06.2010 bei der Jahresvorauszahlung 50,– Euro!
Gutscheincode: EOA0A0D1
Statt 180,– nur 130,– Euro zzgl. MwSt. im ersten Jahr

So einfach geht’s: Zahlungsart „Jährlich“ wählen, Gutscheincode eingeben und profitieren.
Hier geht’s zum Angebot:

http://www.janolaw.de/internetrecht/agb/agb-hosting-service/?pid=8529

Bei Fragen steht Ihnen das janolaw Team gern zur Verfügung. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 06196 7722-500 oder per E-Mail unter support@janolaw.de.
Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region ist mit rund 300.000 Besuchern im Monat und rund 115.000 Kunden einer der größten Rechtsservice-Anbieter im Internet und über das Telefon. Unser AGB HOSTING-SERVICE bietet automatisch abmahnsichere Rechtsdokumente für den Internet-Warenverkauf in Deutschland und wird vom Gütesiegel EHI Geprüfter Online-Shop und führenden Shopsystemanbietern empfohlen.

Hinterlasse eine Antwort